Halterermittlung Bochum


Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses führen unsere Detektive aus Bochum bundesweit und kurzfristig Ermittlungen zu Fahrzeughalterdaten für Sie durch. Wenn Sie uns ein Kennzeichen mitteilen, liefern wir Ihnen innerhalb weniger Tage bis maximal zwei Wochen den vollständigen Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters in der Form, wie beide bei der Zulassungsstelle hinterlegt sind. Müssen Sie aus einem berechtigten Grund wissen, welche Fahrzeuge auf eine bestimmte Person zugelassen sind, so nennen wir Ihnen Fahrzeugtyp(en), Kennzeichen, Erstzulassungsdatum sowie das Datum der Zulassung auf die überprüfte Person. Für beide genannten Varianten dieses Services berechnet die Kurtz Detektei Bochum pauschal 280 €.

 

Gern können Sie uns Ihren Fall telefonisch erläutern: 0234 3075 0073


Gesetzliche Vorgaben für die Übermittlung von Halterdaten


Gründe, einen Fahrzeughalter ermitteln lassen zu wollen, sind uns schon viele untergekommen, doch nicht alle legitimieren eine Ermittlung seitens unserer Detektei. Hat Sie der attraktive junge Mann – oder wahlweise die reizvolle junge Dame – im Wagen neben Ihnen an der Ampel mit einem Lächeln verzaubert und Sie wollen ihn bzw. sie unbedingt kennen lernen? Sie konnten noch rechtzeitig das Autokennzeichen notieren und wollen darüber die personenbezogenen Daten des Schwarms in Erfahrung bringen? Dann müssen wir Ihren Auftrag leider ablehnen, denn diese Umstände rechtfertigen keinen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Fahrzeughalters, der mit der Herausgabe seiner personenbezogenen Daten zwangsläufig einherginge. Ausnahme: Erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir den ermittelten Halter kontaktieren, um sein Einverständnis zur Datenweitergabe einzuholen, dürfen wir auch in Fällen ohne berechtigtes Interesse tätig werden. Dann allerdings trägt der Auftraggeber das Risiko, dass die Daten zwar ermittelt werden und die Leistung somit auch berechnet wird, der Gesuchte allerdings sein Einverständnis zur Datenweitergabe verweigert. 

 

Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn der zu ermittelnde Halter mit seinem Fahrzeug einen Schaden an Ihrer Person oder Ihrem Eigentum verursacht hat und danach – ob nun vorsätzlich oder nicht – ohne Datenaustausch oder unter Angabe falscher Informationen verschwunden ist. In einem solchen Fall liegt ein berechtigtes Interesse an der Fahrzeughalterermittlung vor und unsere Bochumer Privatdetektive werden gern für Sie tätig: kontakt@kurtz-detektei-bochum.de.


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Ärger im Straßenverkehr oder mit sonstigen fahrzeugbezogenen Sachverhalten? Bei berechtigtem Interesse geben unsere Wirtschaftsdetektive aus Bochum Auskunft.

Vorsicht beim Auto(ver)kauf: Fahrzeughistorie und mehr


Gerade in Zusammenhang mit An- und Verkäufen von Fahrzeugen wird unsere Wirtschaftsdetektei aus Bochum häufig mit der Überprüfung von Halter- und Fahrzeugdaten betraut. Ist der Verkäufer vertrauenswürdig? Stimmen die Angaben zum Fahrzeug mit den Daten überein, die beim Kraftfahrt-Bundesamt und beim Hersteller hinterlegt sind? Oder stellen Sie sich Folgendes vor: Sie möchten Ihren Pkw veräußern, der Käufer hat eine Anzahlung geleistet und Sie wollen nun seine Vertrauenswürdigkeit prüfen, bevor Sie die Papiere herausgeben. Gerne führen wir in solchen Fällen Ermittlungen zur Bonität und zu Eintragungen im Führungszeugnis bzw. im Bundeszentralregister durch.

 

Ferner unternehmen wir Anschriftenermittlungen zu unbekannt verzogenen Schuldnern aus Fahrzeugverkäufen oder zu nicht mehr auffindbaren Verkäufern bei Fahrzeugankäufen, Letzteres meist in Fällen von Anzahlungsbetrug oder wenn im Nachhinein versteckte Mängel am Kaufobjekt festgestellt werden. Sollte Ihr Fahrzeug gestohlen oder unterschlagen worden sein, übernehmen unsere Experten ferner die Auffindung und Rückführung. Schildern Sie uns Ihr Anliegen in einer E-Mail über unser Kontaktformular oder in einem Telefonat unter der Rufnummer 0234 3075 0073.