Sorgerechtsermittlungen


Die Überprüfung des Ex-Partners bzgl. seines Umgangs mit dem gemeinsamen Nachwuchs gehört zum Standard-Leistungsportfolio unserer erfahrenen Bochumer Detektive. Im Falle einer Vernachlässigung der Kinder oder anderer Verletzungen der Sorgfaltspflicht bzw. der Sorgerechtsvereinbarung übergeben wir unseren Klienten nach Abschluss der Ermittlungen eine stets gerichtsverwertbare Beweisdokumentation. Gern übernehmen wir auch Ihren Auftrag: 0234 3075 0073.


Sorgerechtsstreitigkeiten werden oft äußerst hitzig geführt


Nach einer Trennung entbrennt bei vielen Ex-Paaren nicht nur der Kampf um die Unterhaltszahlungen und die Teilung des gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögens, sondern ein oftmals bösartiger Krieg um die gemeinsamen Kinder. Die Gründe sind dabei manches Mal haarsträubend: Um den Ex-Partner zu ärgern, gönnt man ihm den Umgang mit den Kindern nicht, oder man ist schlichtweg nicht gewillt, für den eigenen Nachwuchs Unterhaltszahlungen zu leisten und behält das Geld lieber für sich selbst. Die Kinder werden zum Streitobjekt, wobei das Kindeswohl dabei für mindestens einen Elternteil häufig zweitrangig zu sein scheint. Man versucht, den Nachwuchs für sich einzunehmen und gegen den Ex-Partner aufzuwiegeln, ein Zerren und Ziehen um die Kindeszuneigung beginnt. Wie soll ein Gericht in oft wenigen Minuten Verhandlung abschließend entscheiden, wer tatsächlich das Kindeswohl im Auge hat und sich liebevoll um den Nachwuchs kümmern wird und wer nicht?

 

Wenn Sie vermuten, dass Ihr/e Ex-Partner/in aus diesen oder jenen Gründen ungeeignet für die Kindesbetreuung ist, dann müssen Sie diesen Umstand auch vor einem Familiengericht beweisen können. Unsere IHK-zertifizierten Privatdetektive aus Bochum gehen Ihrem Verdacht nach, wenn Sie befürchten, dass Ihr ehemaliger Partner Ihre Kinder vernachlässigt, seine Aufsichts- oder Fürsorgepflicht verletzt oder sich anderweitig als ungeeignet darstellt. Gern erläutern wir Ihnen die für Ihren Fall optimalen Ermittlungsmethoden ausführlich in einem unverbindlichen Telefonat. Alternativ können Sie für Ihre Anfrage auch unser Kontaktformular nutzen.


Scheidungskrieg; Privatdetektiv Bochum, Privatdetektei Bochum, Detektiv Bochum
Nach einer Trennung ist häufig die Rede von einem Tauziehen um Haus und Hof, doch am gravierendsten sind wohl die Kinder betroffen.

Gründe für einen Eignungsausschluss


Ob ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen wird und wer dabei das Aufenthaltsbestimmungs- oder lediglich das Umgangsrecht erhält, entscheidet letztlich das Familiengericht. Gründe, die die Betreuung eines Kindes ausschließen, sind zum Beispiel:

Unsere Bochumer Detektei ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin, um derlei Verhaltensweisen des Ex-Partners durch Observationen des Betreffenden gerichtsfest zu dokumentieren. Die Beobachtungen sollten nach Möglichkeit sowohl während als auch außerhalb der Betreuungszeiten erfolgen, um gleichermaßen den direkten Umgang mit den Kindern und das Verhalten im sozialen Kontaktumfeld überprüfen zu können.


Kindesentzug: Aufspürung und Rückführung durch Detektive


Gerade wenn lediglich einem Elternteil das vollständige Sorge- und Umgangsrecht zugesprochen wird, kommt es vor – und zwar häufiger, als man denken sollte –, dass sich der andere Elternteil den Nachwuchs durch Kindesentzug (alternativ: Kindesentziehung) "aneignet". Viele Täter verlassen mit dem Kind das Land und sind für den eigentlichen Sorgeberechtigten nicht mehr zu greifen. Doch unsere Privatdetektei aus Bochum agiert grenzüberschreitend; internationale Kontakte zu Detekteien, Behörden und Informanten versetzen uns in die Lage, weltweit kurzfristig aktiv werden zu können.

 

Sollten Sie von einem Fall von Sorgerechtsproblemen betroffen sein, bei dem es um das Wohl Ihres Kindes und/oder um die Beschaffung glaubhafter Beweise für das Familiengericht geht, beraten Sie unsere versierten Privatdetektive fallspezifisch und kostenlos. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bochum.de oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0234 3075 0073.